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ForumKerstin
Registriert: 09.02.2023
Beiträge: 1
Stadt: Hünfelden Land: Deutschland www.heunetzshop.de
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neues feature "Afterbuy Shipping" |
Erstellt am 09.02.2023 um 14:58:36 |
Hallo zusammen,
gibt es eine vollständige Zusammenfassung der Konditionen und Bedingungen (DPD)? z.B. - welcher Preis für welches Paketgewicht? - wie kann ein Paketschein storniert oder nochmal gedruckt werden? - was ist, wenn das tatsächliche Gewicht vom angegebenen Gewicht abweicht? - entstehen Zusatzkosten, wenn das maximale Volumen überschritten wurde? ....
Wir haben selbst einen Vertrag mit DPD (in den Einstellungen verknüpft). Allerdings sind die Konditionen - bedingt durch zig Zuschläge - aktuell derart undurchsichtig, dass es kaum noch möglich ist, im Voraus einen Paketpreis zu kalkulieren. Deshalb kann die Abwicklung über afterbuy shipping ggf. interessant sein.
Kann ich problemlos die Pakete mit über "afterbuy shipping" erzeugten DPD-Paketscheinen dem Paketabholer von DPD mitgeben? Normalerweise erzeuge ich ja Paketscheine die "meinem" Depot zugeordnet sind und auch nur dort eingeliefert werden können.
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt ;-)
Vielen Dank für eine Rückmeldung.
Kerstin Löwer
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procave
Registriert: 31.08.2021
Beiträge: 431
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Lackierladen
Registriert: 31.08.2021
Beiträge: 181
Stadt: Sachsen Land: Deutschland Lackierladen.de Branche: Hersteller und Vertrieb Lackierladen
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AW: neues feature "Afterbuy Shipping" |
Antwort vom 09.02.2023 um 17:01:08 |
Vertrag zur Nutzung von Afterbuy Shipping
1. Anwendungsbereich 1. Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen betreffend Afterbuy Shipping, die die ViA-Online GmbH nach Beauftragung über ihre Online-Plattform afterbuy.de eigenständig oder unter Einbindung Dritter erbringt. 2. Begriffsbestimmungen 1. Auftraggeber i.S. dieser Bedingungen ist jeder Unternehmer bzw. jede Firma oder Institution, der / die die Afterbuy Shipping Leistungen der ViA-Online GmbH in Anspruch nimmt. Das Angebot der ViA-Online GmbH richtet sich nicht an Verbraucher. Empfänger i.S. dieser Bedingungen ist jede natürliche oder juristische Person, die vom Auftraggeber als Empfänger benannt ist. Sendung(en) i.S. dieser Bedingungen sind die jeweils zu transportierenden Güter. 3. Vertragsgegenstand, Leistungserbringung, Ausschlüsse, Gültigkeit gekaufter Versandmarken, Mitwirkungspflichten 1. Die ViA-Online GmbH stellt über Afterbuy Shipping eine Plattform Versandmarken zu bestellen. Diese Plattform wird von der shipcloud GmbH bereitgestellt und betrieben. Mit dieser Software können alle relevanten Versanddienstleister über eine einzige Schnittstelle genutzt werden und darüber automatisiert Versandlabel erstellen. Die Leistungspflicht der ViA-Online GmbH beschränkt sich auf die inhaltlich unveränderte Weiterleitung der über die Plattform eingegebenen Daten an das jeweilige Transportunternehmen als (Unter-)Frachtführer sowie die inhaltlich unveränderte Weiterleitung der von den Transportunternehmen als (Unter-)Frachtführer für den Auftraggeber erhaltenen Daten an den Auftraggeber. Die ViA-Online GmbH ist nicht für die inhaltliche Richtigkeit und die Vollständigkeit der zu übermittelnden Daten verantwortlich. 2. Transportleistungserbringung i. Die ViA-Online GmbH organisiert als Frachtführerin Logistikdienstleistungen. Zur Leistungserbringung bedient sich die ViA-Online GmbH hierzu der shipcloud GmbH Plattform und namhafter, international tätiger Transportunternehmen als Unterfrachtführer. Die ViA-Online GmbH wird den vom Auftraggeber bezeichneten Unterfrachtführer mit der Durchführung des Transports der Sendung beauftragen. Dem Unterfrachtführer steht es frei, Subunternehmer zu beauftragen. Die ViA-Online GmbH und ihre Unterfrachtführer sind frei in der Wahl der Transportrouten und -mittel. Die Einhaltung bestimmter Lieferfristen wird regelmäßig nicht geschuldet. Weisungen, die nach Übergabe einer Sendung vom Auftraggeber erteilt werden, müssen nicht befolgt werden. Die §§ 418 und 419 HGB finden keine Anwendung. ii. Die Zustellung erfolgt an den vom Auftraggeber benannten Empfänger in der Regel durch persönliche Übergabe. Formen der kontaktlosen Zustellung sind auf Wunsch des Auftraggebers oder durch branchenübliche Lösungen der Transportdienstleister im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zulässig. Sendungen an Empfänger in Gemeinschaftseinrichtungen können an eine von der Leitung der Einrichtung mit dem Empfang von Sendungen beauftragte Person zugestellt werden. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch an solche Personen erfolgen kann, von denen den Umständen nach angenommen werden darf, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind. Hierzu zählen insbesondere Angehörige des Empfängers oder dessen Ehegatte, Angestellte des Haushaltes, Mitbewohner und Nachbarn des Empfängers. Nach einem erfolglosen Zustellversuch hat die ViA-Online GmbH auch das Recht, die Sendung in einem Paketshop eines ihrer Dienstleister hinterlegen zu lassen und den Empfänger über die Hinterlegung zu benachrichtigen, was als Zustellung gilt. Die ViA-Online GmbH ist berechtigt, zur Empfangsbestätigung elektronische Mittel einzusetzen. Kann die Sendung nicht in der beschriebenen Art und Weise zugestellt werden, werden bei nationaler wie bei internationaler Zustellung maximal 2 weitere Zustellversuche unternommen. Danach gilt die Sendung als unzustellbar. Ebenfalls als unzustellbar gelten Sendungen bei Angabe eines falschen Empfängers und Sendungen, deren Annahme verweigert wird. Die ViA-Online GmbH wird unzustellbare Sendungen auf Kosten des Auftraggebers zum Auftraggeber im Inland zurückbefördern. Kann eine unzustellbare Sendung nicht an den Auftraggeber zurückgegeben werden, ist die ViA-Online GmbH zur Öffnung berechtigt. Ist der Auftraggeber oder ein sonstiger Berechtigter nicht zu ermitteln oder ist eine Ablieferung bzw. Rückgabe der Sendung aus anderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar (z.B. weil der Auftraggeber ein Kostenübernahme ablehnt oder solch eine Ablehnung – etwa infolge bereits offener Forderungen der ViA-Online GmbH gegen den Auftraggeber – anzunehmen ist), kann die ViA-Online GmbH die Sendung nach den gesetzlichen Vorschriften auf Kosten des Auftraggebers verwerten, vernichten oder veräußern. 3. Vertragsschluss über Transportleistungen i. Ein Beförderungsvertragsverhältnis wird begründet zwischen der ViA-Online GmbH und der shipcloud GmbH und dem jeweiligen Auftraggeber der frachtführenden Logistikdienstleistungen. Es kommt ausschließlich mit verbindlicher Annahme des Angebots des Auftraggebers auf Vertragsschluss durch schriftliche oder elektronische Erklärung durch die ViA-Online GmbH zustande. Es steht der ViA-Online GmbH frei, ein Angebot jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen. ii. Die ViA-Online GmbH schließt unter keinen Umständen Beförderungsverträge über vom Transport ausgeschlossene Waren (§ 18) ab. Sollte die ViA-Online GmbH Kenntnis von der Beförderung einer vom Transport ausgeschlossenen Ware erlangen, ist sie berechtigt, die Weiterbeförderung zu verweigern und/oder ein angemessenes Aufgeld vom Auftraggeber zu verlangen. Die Organisation des Transports von Sendungen an Empfänger, die in Sanktions- und/oder Embargolisten geführt werden bzw. einem Kooperationsverbot unterliegen, lehnt die ViA-Online GmbH ab. Die ViA-Online GmbH ist berechtigt, auch noch nach Übernahme der Sendung durch einen von ihr beauftragten Dritten vom Auftraggeber Auskunft über den Inhalt der Sendung zu verlangen. Verweigert der Auftraggeber die Auskunft oder ist die Auskunft nicht rechtzeitig einholbar, steht es der ViA- Online GmbH frei, den Inhalt der Sendung im Hinblick auf die in § 18 genannten Beförderungsausschlüsse zu prüfen oder durch von ihr beauftragte Dritte prüfen zu lassen. 4. Ausschlüsse i. Von der Beförderung ausgeschlossen sind: 1. Güter von besonderem Wert, insbesondere Edelmetalle, echter Schmuck, Edelsteine, echte Perlen, Antiquitäten, Kunstgegenstände oder sonstige Kostbarkeiten, sofern sie gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den Beförderungsbedingungen des ausführenden Transportunternehmens von der Beförderung ausgeschlossen sind respektive deren Wert den gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den Beförderungsbedingungen des ausführenden Transportunternehmens für den Transport maximal zulässigen Wert für diese Gütergruppe überschreitet; darüber hinaus sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Beförderungsbedingungen des ausführenden Transportunternehmens maßgeblich; 2. Geld, Münzen, Urkunden, Dokumente, Wertpapiere sowie sonstige geldwerte Güter (z.B. Kredit-, Scheck- und Telefonkarten), sofern sie gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den Beförderungsbedingungen des ausführenden Transportunternehmens von der Beförderung ausgeschlossen sind respektive deren Wert den gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den Beförderungsbedingungen des ausführenden Transportunternehmens für den Transport maximal zulässigen Wert für diese Güter-/Sendungsgruppe überschreitet; darüber hinaus sind die Beförderungsbedingungen des ausführenden Transportunternehmens maßgeblich; 3. unzureichend nicht handelsüblich verpackte Sendungen, die nicht den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den Beförderungsbedingungen und/oder den Verpackungsrichtlinien des ausführenden Transportunternehmens entsprechen; 4. alle Sendungen, die einen höheren Wert als den gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den Beförderungsbedingungen des ausführenden Transportunternehmens für den Transport als maximal zulässig spezifizierten Wert aufweisen; 5. Sendungen, deren Inhalt, Beförderung oder äußere Gestaltung gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt; 6. Feuer- und Schusswaffen, Explosivstoffe, Drogen, Tabak; 7. Sendungen, die geeignet sind, Personen zu verletzen oder Sachschäden zu verursachen, leicht verderbliche Güter, lebende oder tote Tiere, medizinisches oder biologisches Untersuchungsgut, medizinische Abfälle, menschliche Überreste, Körperteile oder Organe; 8. sonstiges Gefahrengut, dessen Beförderung gefahrengutrechtlichen Vorschriften unterliegt, soweit dieses nicht nach den „Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Geständen“ zugelassen ist, es sei denn, dieses wurde nach Absprache und aufgrund einer entsprechenden Sondervereinbarung übergeben; § 410 HGB bleibt unberührt; 9. bei grenzüberschreitender Beförderung: Güter, deren Im- oder Export nach den Richtlinien der jeweiligen Versand-, Transit- oder Zielländer verboten oder von besonderen Genehmigungen abhängig ist; 10. Sendungen an natürliche oder juristische Personen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, die auf Sanktionslisten stehen oder Embargomaßnahmen unterliegen; 11. Güter, die nicht im Einklang mit Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums stehen. ii. Bei Wahl des Transportdienstleisters UPS von der Beförderung ausgeschlossen ist der Versand von Alkoholika jeglicher Art. Gegen Aufpreis kann mit der ViA-Online GmbH eine von diesem Beförderungsausschluss abweichende Regelung in Bezug auf den Versand mit UPS getroffen werden. Der Versand über die anderen angebotenen Versanddienstleister ist von dieser Regelung nicht betroffen. iii. Darüber hinaus gelten über diese Beförderungsausschlüsse hinausgehende Ausschlüsse gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Beförderungsbedingungen des ausführenden Transportunternehmens als maßgeblich. iv. Die Übernahme ausgeschlossener Güter stellt keinen Verzicht auf den Beförderungsausschluss dar. Die ViA-Online GmbH behält sich vor, die Weiterbeförderung zu verweigern, sofern sie nach Übernahme des Gutes Kenntnis von einem Beförderungsausschluss erlangt. In diesen Fällen ist die ViA-Online GmbH berechtigt, das Transportgut nach pflichtgemäßem Ermessen auf Kosten des Auftraggebers zu verwerten oder zur Abwendung von Gefahren zu vernichten. Der Auftraggeber haftet neben den gesetzlich geregelten Fällen für alle unmittelbaren oder mittelbaren Schäden, die durch den Versand von ausgeschlossenen Gütern entstehen, sowie für alle Folgen, die aus einem unzulässigen grenzüberschreitenden Paketversand und Verstößen gegen Aus-, Einfuhr- oder zollrechtliche Bestimmungen entstehen. 5. Gültigkeit gekaufter Versandmarken i. Bei Beauftragung eines Transportes unter Nutzung des Versanddienstleisters DHL im Rahmen eines Beförderungsvertragsverhältnisses zwischen der ViA-Online GmbH und dem Auftraggeber sind die Versandmarken (Retouren ausgenommen) ab Erstellung über die Plattform der ViA-Online GmbH zehn Tage gültig. Der Auftraggeber ist damit verpflichtet, die Sendungsdaten (Retouren ausgenommen) maximal 10 Tage im Voraus, d.h. vor Einlieferung bei / Abholung durch DHL, an die ViA-Online GmbH zwecks Erstellung der Versandmarken zu übermitteln. Maßgeblich ist neben dem Zeitstempel der Erstellung der Versandmarke im System der ViA-Online GmbH der erste Scan durch DHL. Verstößt der Auftraggeber hiergegen, ist die ViA-Online GmbH berechtigt, hinsichtlich der davon betroffenen Pakete vom maximal zulässigen Gewicht auszugehen und eine Nachberechnung vorzunehmen oder den Versand nochmals in Rechnung zu stellen. ii. Bei Beauftragung eines Transportes unter Nutzung eines anderen Versanddienstleisters als DHL im Rahmen eines Beförderungsvertragsverhältnisses zwischen der ViA-Online GmbH und dem Auftraggeber sind die Versandmarken (Retouren ausgenommen) ab Erstellung über die Plattform der ViA-Online GmbH dreißig Tage gültig. Der Auftraggeber ist damit verpflichtet, die Sendungsdaten (Retouren ausgenommen) maximal dreißig Tage im Voraus, d.h. vor Einlieferung bei / Abholung durch den Versanddienstleister, an die ViA-Online GmbH zwecks Erstellung der Versandmarken zu übermitteln. Maßgeblich ist neben dem Zeitstempel der Erstellung der Versandmarke im System der ViA-Online GmbH der erste Scan durch den Versanddienstleister. Verstößt der Auftraggeber hiergegen, ist die ViA-Online GmbH berechtigt, hinsichtlich der davon betroffenen Pakete vom maximal zulässigen Gewicht auszugehen und eine Nachberechnung vorzunehmen oder den Versand nochmals in Rechnung zu stellen. iii. Versandmarken für Retouren sind bei Beauftragung eines Transportes unabhängig vom Versanddienstleister im Rahmen eines Beförderungsvertragsverhältnisses zwischen der ViA-Online GmbH und dem Auftraggeber ab Erstellung über die Plattform der ViA-Online GmbH hundertzwanzig Tage gültig. Der Auftraggeber ist damit verpflichtet, die Sendungsdaten für Retouren maximal hundertzwanzig Tage im Voraus, d.h. vor Einlieferung bei / Abholung durch den Versanddienstleister, an die ViA-Online GmbH zwecks Erstellung der Versandmarken zu übermitteln. 6. Mitwirkungspflichten i. Der Auftraggeber hat das Produkt nach eigenem Ermessen auszuwählen. Der Auftraggeber hat alle für die Beförderung, Zustellung und Abrechnung der Sendung erforderlichen Angaben richtig, vollständig und rechtzeitig zu übermitteln. Weisungen des Auftraggebers sind für die ViA-Online GmbH nur dann verbindlich, wenn sie in der je nach Produkt vorgesehenen Art und Weise erfolgen. Soweit erforderlich, hat der Auftraggeber auf der Sendung ausreichend und richtig ausgefüllte Aufkleber deutlich sichtbar anzubringen. ii. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass Adress-Aufkleber ordnungsgemäß im Sinne der Vorgaben des ausgewählten Transportunternehmens an dem Transportgegenstand aufgebracht werden und eine Verwechslungsgefahr der Sendungen ausgeschlossen ist. Dies beinhaltet auch die Pflicht zum Druck der Versandmarken unter Einhaltung der Mindestvorgaben der Transportunternehmen für die Druckqualität (in der Regel mindestens Qualitätsgrad „B“ nach ISO/IEC 15416). Wenn der Auftraggeber diese Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt, hat er der ViA-Online GmbH den ggf. daraus entstehenden Schaden zu erstatten. iii. Dem Auftraggeber obliegt es, seine Sendung gegen Verlust, Beschädigung pp. bestmöglich zu versichern. Der Auftraggeber gewährleistet, dass seine Sendung versandfertig zur Abholung an einem leicht zugänglichen Ort bereitsteht. iv. Die Sendung hat nach Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktem Zustand den Angaben bei Auftragserteilung zu entsprechen. v. Besonders schwere Pakete sind entsprechend der Vorgaben des Versanddienstleisters entsprechend zu kennzeichnen. vi. Von der äußeren Verpackung darf kein Rückschluss auf den Inhalt oder den Wert des Gutes möglich sein. Eine Kennzeichnung der Verpackung mit dem verpackten Gut, z.B. durch eine Produktabbildung oder ein auffälliges Etikett, ist nicht zugelassen. Der Auftraggeber / Absender darf nur neutrale Kartonagen und Verschließmittel verwenden. Eine Kennzeichnung der Verpackung oder des Klebebandes mit dem Firmennamen oder dem Logo bzw. Marken des Auftraggebers / Absenders sind aber erlaubt. vii. Die Sendungen sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Identifikation ermöglicht wird, insbesondere der Absender und Empfänger eindeutig identifizierbar sind. viii. Der Auftraggeber hat durch geeignete und sichere Verpackung sicherzustellen, dass eine Beschädigung der Sendung beim Transport ausgeschlossen ist und auch an Sendungen Dritter beim Transport keine Schäden entstehen; darüber hinaus dass der Zugriff auf den Inhalt ausgeschlossen ist, ebenso dass er vor Verlust geschützt ist. ix. Die §§ 410, 411 HGB sind zu beachten. Entspricht eine Sendung nicht den Vorgaben des vorstehenden Absatzes, ist die ViA_online GmbH berechtigt, den Transport zu verweigern oder eine bereits übernommene Sendung an den Auftraggeber zurückgeben oder zur Rücknahme bereitzuhalten. x. Sofern Güter (elektr. Geräte, z.B. Smartphones) technisch über eine Fernabschaltung verfügen, die diese unbrauchbar oder zumindest eingeschränkt/erschwert nutzbar machen, wird der Auftraggeber / Absender einen solchen Mechanismus zwecks Schadensminderung und Abschreckung in jedem Verlustfall unverzüglich anwenden. Außerdem trifft der Auftraggeber / Absender alle sonstigen Vorkehrungen, die die Identifikation der Güter im Verlustfall erleichtern und deren missbräuchliche Verwendung verhindern oder zumindest erschweren, z.B. durch Sperren von SIM-Karten, Angabe von Seriennummern oder IMEI-Nummern. xi. Der Auftraggeber / Absender hat eine den Bestimmungen des Jugendschutzes entsprechende Auslieferungsform zu wählen, sofern Güter entsprechenden Vorgaben (z.B. einem festgelegten Mindestalter) unterliegen 7. Dieser Vertrag wird unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters geschlossen, die unter https://www.afterbuy.de/agb/ abgerufen werden können. Darüber hinaus finden die Regelungen des HGB sowie die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) Anwedung, jeweils in ihrer neuesten Fassung. Bei Widersprüchen haben die AGB Vorrang. 4. Nutzungsrecht 1. Der Auftraggeber und die von ihm eingerichteten Nutzer erhalten das nicht ausschließliche, auf die Nutzungszeit bzw. Vertragslaufzeit beschränkte Recht, auf die Softwarefunktionalitäten via Internet zuzugreifen. Darüberhinausgehende Rechte erhalten der Auftraggeber und die von ihm eingerichteten Nutzer nicht. 2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen oder zu veräußern. 3. Der Auftraggeber ist für alle in seinem Unternehmen eingerichteten Zugänge verantwortlich und hat auch die Preise zu zahlen, die durch die von ihm eingerichteten und damit befugten Nutzer entstanden sind. Gleiches gilt im Fall der unbefugten Nutzung durch sonstige Dritte, wenn und soweit der Auftraggeber diese Nutzung zu vertreten hat. 5. Updates 1. Die ViA-Online GmbH kann jederzeit, auch ohne Einverständnis des Auftraggebers, Änderungen an der Plattform der ViA-Online GmbH (Updates und/oder neue Versionen) vornehmen oder vornehmen lassen. Die ViA-Online GmbH verpflichtet sich, diese Änderungen so vorzunehmen, dass die vertraglich zugesicherten Leistungen nicht in unangemessenem Maße beeinträchtigt werden. 6. Preise 1. Für die über Afterbuy Shipping bezogenen Transportleistungen gelten zur Entgeltbemessung die in der Weboberfläche der ViA-Online GmbH abrufbaren für den konkreten Kauf aktuellen Tarife der jeweiligen Transportunternehmen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für jede Leistung das vertraglich vereinbarte Entgelt zu zahlen. Die ViA-Online GmbH behält sich Änderungen ausdrücklich vor, wobei Entgelte für bereits gekaufte Leistungen von diesen unberührt bleiben. 2. Kauft der Auftraggeber Versandmarken über das Weboberfläche der ViA-Online GmbH, schuldet dieser den/das ausgewiesene/n Preis/Entgelt (zzgl. gesetzl. USt) ab dem Moment der Erstellung der Versandmarke. 3. Die ViA-Online GmbH ist berechtigt, eine Nachbelastung zu berechnen, wenn die Angaben zu einem erteilten Auftrag bei Nachprüfung des ausgewählten Transportunternehmens unrichtig, Adressen fehlerhaft, maximale Paketabmessungen oder Gewichtsvorgaben überschritten und/oder Sendungen unzureichend verpackt sind/werden. 4. Bei Nachbelastungen berechnet die ViA-Online GmbH den Auftraggebern die Gebühren der Versanddienstleister weiter. Die ViA-Online GmbH behält sich außerdem vor, je nach Aufwand Servicezuschläge zu erheben. i. Die ViA-Online GmbH ist auch dann berechtigt, eine Nachbelastung zu berechnen, wenn die Bedingungen des § 19 vom Auftraggeber nicht eingehalten werden. ii. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kosten für die Retourenabwicklung zu tragen, die im Rahmen der Rücksendung zum Auftraggeber anfallen. 7. Rechnungsstellung / Zahlung 1. Die Abrechnung anfallender transaktionsbasierter Nutzungsgebühren/-entgelte für die Plattform erfolgt monatlich. 2. Für die Abrechnungsmodalitäten, Zahlungsmethode, Fälligkeit gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters geschlossen, die unter https://www.afterbuy.de/agb/ abgerufen werden können 8. Haftung 1. Die ViA-Online GmbH haftet nach denselben Bedingungen, die das vom Auftraggeber ausgewählte und durch die ViA-Online GmbH beauftragte Transportunternehmen seinen Leistungen für den erteilten Auftrag zugrunde legt. Die Haftungsbedingungen können auf der jeweiligen Website des Transportunternehmens eingesehen oder über die ViA-Online GmbH bezogen werden. Im Verhältnis zur ViA-Online GmbH erkennt der Auftraggeber die Bedingungen des ausführenden Transportunternehmens als rechtsverbindlich an. Sollten diese Haftungsbedingungen im Einzelfall keine Anwendung finden, haftet die ViA-Online GmbH bei nationaler Beförderung nach Maßgabe der §§ 407 ff. HGB; bei grenzüberschreitenden Beförderungen im Straßengüterverkehr nach den Artikeln 17 ff. des CMR-Übereinkommens bzw. bei Luftbeförderung nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens / des Montrealer Übereinkommens, wobei Art. 25 MÜ ausgeschlossen ist. 2. Beim Versand von Wertsendungen wird die Haftungsgrenze durch die richtige Deklaration des Wertes der Sendung und durch Zahlung der hierfür von der ViA-Online GmbH erhobenen Zuschläge auf den deklarierten Wert angehoben. Der Auftraggeber erklärt durch Unterlassung einer Wertdeklaration, dass die Sendung die Grundhaftung nicht übersteigt. 3. Die ViA-Online GmbH haftet bei Verlust oder Beschädigung von bedingungsgerechten Sendungen oder im Falle sonstiger schuldhafter Pflichtverletzung im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens i.R. der gesetzlichen Haftungsgrenzen, beruft sich im Falle des Verlustes, der Beschädigung oder der schuldhaften Verletzung sonstiger Pflichten bei bedingungsgerechten und nicht als Verbotsgut ausgeschlossenen Sendungen jedoch nicht auf die gesetzlichen Haftungsgrenzen, soweit der Schaden bei Paketsendungen nicht mehr als EUR 500,- beträgt. Die Haftung ist bei nationalen Warenpost-Sendungen – mit Ausnahme der Haftung nach § 435 HGB – grundsätzlich ausgeschlossen. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung und das Risiko für alle Folgen, die aus einem unzulässigen Güterversand, insbesondere aus einem Versand ausgeschlossener Sendungen resultieren. Der Auftraggeber haftet darüber hinaus für alle Folgen, die aus einem unzulässigen grenzüberschreitenden Güterversand, insbesondere aus Verstößen gegen Aus-, Einfuhr- oder Zollbestimmungen, entstehen. 4. Eine Haftung der ViA-Online GmbH für indirekte Schäden und Folgekosten (insbesondere Verluste, entgangene Gewinne und Aufwendungen für Ersatzvornahmen) ist ausgeschlossen, ganz gleich, ob die ViA-Online GmbH vor oder nach der Annahme der Sendung auf das Risiko eines solchen Schadens hingewiesen worden ist. Ferner bestehen die gesetzlichen Haftungsausschlüsse und Haftungseinschränkungen (insbesondere der §§ 425 Abs. 2, 427, 432, S. 2 HGB, Art. 17 Abs. 4, Art. 18 CMR). Auch haftet die ViA-Online GmbH nicht für Schäden, die im Zuge vertragsgerechter Sendungsüberprüfung entstehen. Auftraggeber oder Empfänger haben äußerlich erkennbare Schäden unmittelbar bei Ablieferung, äußerlich nicht erkennbare Schäden spätestens binnen sieben Werktagen nach Ablieferung der Sendung anzuzeigen und den Schaden genau zu bezeichnen. Bei Nichteinhaltung wird vermutet, dass der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war. Eine Sendung, die national nicht innerhalb von 20 Tagen und international nicht innerhalb von 30 Tagen nach Übernahme zugestellt wird, gilt als verloren. Ansprüche des Auftraggebers und des Empfängers verjähren gem. § 439 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Art. 32 CMR. I.Ü. gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
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gamer
Registriert: 06.09.2021
Beiträge: 117
Land: Deutschland
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AW: neues feature "Afterbuy Shipping" |
Antwort vom 11.02.2023 um 14:58:16 |
trotzdem fehlt noch eine Preisliste für DPD mit ausführlichen Details, oder soll das hier ein Flat-Preis sein??
@AB- bitte mal veröffentlichen
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